Diskussion um Bebauung am Rosmarinweg
Stellungnahme der CDU-Fraktion
Eine der zentralen Fragen betrifft die Erschließung über den Rosmarinweg. Die Straße erscheint für die geplanten 66 Wohneinheiten nicht ausreichend leistungsfähig, insbesondere aufgrund von drei 90-Grad-Kurven, die den Verkehrsraum im Begegnungsverkehr einschränken könnte. Angesichts des erwarteten Parkdrucks besteht die Gefahr, dass Fahrzeuge auf der Fahrbahn des Rosmarienwegs oder in den angrenzenden Straßen parken, was für die Anwohner Unmut hervorrufen könnte. Zudem stellen die bereits stark frequentierten Erschließungsstraßen am Viehdamm ein Abbiegeproblem dar. Wir möchten sicherstellen, dass diese Punkte geklärt und die Machbarkeit durch geeignete Maßnahmen sichergestellt wird.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die geplante Quote für den Bau von Sozialwohnungen. Der Verzicht der Gemeinde auf ihren Anteil an Wohnbauflächen verschafft dem Investor einen beträchtlichen finanziellen Vorteil. Daher sollte ein klar definierter Anteil an Sozialwohnungen festgelegt werden. Die bisher vorgeschlagenen 10 bis 15 Prozent erachten wir als unzureichend. Angesichts der hohen Fördersummen für den sozialen Wohnungsbau seitens des Bundes und der Kofinanzierung durch die Länder, einschließlich Niedersachsen, sollten die Anteile des Sozialwohnungsbaus deutlich erhöht werden.
Wir haben in unserem abgestimmten Konzept zur Innenentwicklung deutlich gemacht, dass sich die bauliche Gestaltung an die bestehende Struktur der benachbarten Einfamilienhaussiedlungen anpassen soll. Die vorgeschlagene Bauhöhen von 14 Metern, insbesondere in zweiter Reihe, sind in unseren Augen nicht geeignet und könnten einen Präzedenzfall schaffen. Eine ökologisch wertvolle Ausgestaltung des Grundstücks sollte zusätzlich berücksichtigt werden.
Diese Fragen resultieren sowohl aus unserer internen Diskussion als auch aus den Bedenken der Anwohner. Zahlreiche Anwohnerinnen und Anwohner haben Ratsmitglieder auf das Bauvorhaben angesprochen und große Bedenken geäußert. Es ist für uns von großer Bedeutung, dass diese Bedenken ernst genommen werden. Daher muss die Klärung der genannten Fragen in einer öffentlichen Sitzung Priorität haben, bevor ein offizielles Verfahren beginnt.